Sprachmittlung Renate Sandu
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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Übersetzungsaufträge

Die vorliegende allgemeine Geschäftsbedingungen werden vom Auftraggeber mit der Auftrags-erteilung anerkannt und gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung. Sollten die AGBs des Auftraggebers den hier angeführten AGBs widersprechen, werden sie von mir nicht anerkannt.

Ein Übersetzungsauftrag ist in schriftlicher Form (per E-Mail, Fax oder Brief) zu erteilen. Ein Auftrag gilt nur dann als angenommen, wenn er schriftlich bestätigt worden ist. Ausführungsmängel oder Verzögerungen, die sich aus einer unklaren, unrichtigen oder unvollständigen Auftragserteilung ergeben, gehen zu Lasten des Auftraggebers. Begleitendes Informationsmaterial und Unterlagen, die zur Anfertigung der Übersetzung erforderlich sind, sind dem Übersetzer vom Auftraggeber bei Auftragserteilung zu übergeben. Sollte das übergebene Informa-tionsmaterial nicht ausreichend sein, kann der Übersetzer weiteres Informationsmaterial anfordern.

Die Übersetzung wird vollständig und sprachlich korrekt sowie in Übereinstimmung mit dem Textsinn und Verwendungszweck der Übersetzung nach bestem Wissen und Gewissen angefertigt. Sind informatorisches Begleitmaterial oder besondere Anweisungen vom Auftraggeber nicht übermittelt worden, werden Fachausdrücke in allgemein üblicher und allgemein verständlicher Form übersetzt. Der Auftraggeber erhält die Übersetzung in der vereinbarten Form.

Der Versand der Übersetzung erfolgt nach den Wünschen des Auftraggebers per E-mail. Datenträger, Fax oder Post. Für Schäden, die auf dem Transportweg entstehen, haftet der Übersetzer nicht. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Erhalt der Übersetzung und der Rechnung zu bestätigen.

Es gelten die Lieferfristen, die vereinbart und bestätigt wurden. Falls der angenommene Auftrag innerhalb der vereinbarten Zeit aus gewichtigen Gründen Ausfall/Störung der Technik, z.B. Serverfehler oder Viren, höhere Gewalt nicht erfüllt werden kann, wird der Auftraggeber umgehend von der Verzögerung in Kenntnis gesetzt. Die Lieferfrist beginnt mit dem Tag der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor völliger Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten.

Sofern im Einzelfall keine abweichenden Vereinbarungen bestehen, erfolgt die Berechnung der Vergütung anhand der Normzeilen des übersetzten Textes. Als Normzeile im Sinne der gelten 55 Anschläge inklusive Leerzeichen. Bei umfangreichen Aufträgen kann eine Ratenzahlung bei Teillieferung der fertiggestellten und übermittelten Textmenge vereinbart werden. Die Wahrung des Layouts des Ausgangstextes oder Abweichungen und Sonderwünsche müssen ausdrücklich genannt werden und sind je nach Aufwand mit Mehrkosten verbunden.

Bei Stornierung eines Auftrags durch den Auftraggeber werden ihm die bereits fertiggestellten Texte übermittelt und berechnet. Die Bezahlung erfolgt per Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto, innerhalb von 14 Tagen. Objektiv begründete Mängel sind dem Übersetzer nach Ablauf von max. 2 Wochen nach Übersendung der Übersetzung schriftlich anzuzeigen. Der Übersetzer ist berechtigt und verpflichtet, angezeigte Mängel der Übersetzung zu beseitigen. Der Auftraggeber wird dem Übersetzer eine angemessene Frist zur Beseitigung des Mängels setzen. Nach dem Ablauf der Frist ist der Auftraggeber nach seiner Wahl berechtigt, eine Herabsetzung der Vergütung zu verlangen.

Der Übersetzer haftet nicht: für die Einsicht der elektronisch übermittelten Dokumente durch unbefugte Dritte; für den Verlust/Beschädigung von Daten/Dokumenten die durch den Versand erfolgen; für Mitverantwortung zur Verletzung des Urheberrechts. Es wird davon ausgegangen, dass jeder vorgelegte Text vom Copyright befreit ist, bzw. dass der Auftraggeber das Nutzungsrecht besitzt; für die Zweckgebundenheit einer Übersetzung, sofern der Auftraggeber nicht bei der Erteilung des Auftrages über die zukünftige Verwendung der Übersetzung informiert hat (besonders für den Druck); für Schäden, die auf höhere Gewalt (Naturkatastrophen, Netzausfälle, nicht durch Anti-Viren-Überprüfung feststellbare Viren, Verkehrsstörungen u.a.) zurückzuführen sind. Der Übersetzer hat in diesem Fall vom Vertrag zurückzutreten oder eine angemessene Nachfrist zur Ausführung des Auftrags zu verlangen. Schadenersatzansprüche scheiden in diesem Fall aus.

Der Übersetzer verpflichtet sich, über den Inhalt der zu übersetzenden Texten, über das überlassenene Informationsmaterial sowie über alle bekannt gewordenen Tatsachen Stillschweigen zu bewahren. Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der Vergütung Eigentum des Übersetzers.

Gerichtsstand ist Mannheim, Deutschland.